Sehr geehrte Frau Heussen, ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 29.09.2005: Der Witz ist, dass bei Versterben von D etc deren Erben einen Anspruch gegen A nach Ziff. 3 des Vertrages auf Eintragung einer beschr. ... Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. ... D, E, F und G zahlen an A für die Verpflichtung nach Nr. 1 für 15 Jahre (erstmals am 1.9.2005) jährlich am 1.9.