Rücktritt vom angestrebten Mietverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Guten Tag, verehrter Anwalt, zum 19.11.12 beginne ich eine neue berufliche Tätigkeit, die mit einem Umzug außerhalb des momentanen Wohnortes verbunden ist. ... Ich erklärte dem Vermieter, dass "ich ihn nicht länger hinhalten wolle" und zog meinen Mietwunsch zurück, also 11 Tage nach Erhalt des Mietvertrages. ... Fragen: Einmal von der Unmenschlichkeit des Vermieters unter Missachtung meiner familiären Situation, die mich verständlicherweise stark aufwühlt, abgesehen: - Muss ich zahlen, obwohl ich keinen Mietvertrag unterschrieb?