Ermittlung Architekten-Honorar ohne schriftlichen Vertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Es existiert kein schriftlicher Vertrag mit der Architektin und meines Erachtens auch keine Vereinbarung zur Vergütung. ... Auf meine Frage, wie sich diese anrechenbaren Kosten ergeben, schrieb sie: „…Bei anrechenbaren Kosten unter 50.000,- € ist das Architektenhonorar frei vereinbar. ... Falls die HOAI die Basis ist: Welche anrechenbaren Kosten sind anzusetzen?