Variante (als Selbständiger einer CH-Einzelfirma) Ich bin eine Einzelfirma, und gemäss DBA DE/CH, bin ich NUR in der Schweiz "ansässig" weil ich ja nicht steuerpflichtig in Deutschland bin (weil ja "ansässig" gemäss DBA "im Land steuerpflichtig" bedeutet, und ich das NUR in der Schweiz gemäss Wohnsitz und Pass und Mittelpunkt bin). Aber ich durchbreche halt in den "gewöhnlichen Aufenthalt" über 183 Tage in Deutschland, trotzdem sollte es doch möglich sein NUR in der Schweiz steuern zu zahlen bzw. höchstens die 4.5% Quellensteuer in DE, mit Abzug in der Schweiz... ist doch möglich??? ... Möchte wiederum NUR in der Schweiz steuern zahlen, oder halt höchstens die 4.5% Quellen... 3.