§556 Abs.3 S.5 BGB, Einwendungsausschlussfrist, konkludentes Handeln d. Geldannahme
vom 28.10.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Mein Mieter kündigte zum 30.4.2006. ... Zunächst gab es weder vom Mieter noch vom Mieterverein hierzu eine Reaktion. ... Im Oktober 2007 meldete sich erneut der Mieterverein und will sowohl die NK-Abrechnung 2006 als auch erneut die NK-Abrechnung 2005 in Frage stellen.