Lebensgemeinschaft und Erbfolge
vom 27.5.2008
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Da beide Elternteile - also Mutter und Vater leben, dürften die Eltern zunächst als Erben in Frage kommen, danach ich als Schwester und danach mein Sohn als Neffe. ... Frage: Wie muss meine Mutter ggf. den Verzicht auf das Erbe ihres Sohnes erklären. Mein Vater möchte auf das Erbe nicht verzichten und kann meine Mutter zu Gunsten der Lebensgefährtin bzw. dessen Tochter verzichten?