Erlass von Darlehensforderung = Umwandlung von Kauf in Erbe?
vom 5.8.2015
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Da die Abschreibung (degressiv 1 %) leider nur sehr niedrig ist wollen die Großeltern (vorweggenommenes Erbe) das Gebäude an die Tochter und zwei Enkel veräußern (Grunderwerbsteuer fällt nicht an). ... D. h. würde das Finanzamt bei Tod eines oder beider Großelternteile den Kaufvertrag für das Gebäude als hinfällig ansehen und würde das Gebäude als "Erbe" ansehen und somit den niedrigeren Abschreibungsbetrag (den Abschreibungsbetrag den die Großeltern hatten, anstatt des neuen Abschreibungsbetrag aufgrund des Kaufs) für die Zukunft und Vergangenheit berücksichtigen?