Verjährungsfrist v. Erbansprüchen
vom 3.1.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
1992 hat uns mein Vater (meine Mutter war schon verstorben) das Haus überschrieben. Meine drei Geschwister waren damit einverstanden und haben mir eine formlose Verzichtserklärung unterschrieben. Mein Vater erhielt dabei das Insitzrecht, d. h. mietfreies Wohnen bis zu seinem Tode.