Änderung der AGBs rechtswirksam?
vom 8.8.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In den AGBs ist nachzulesen: "xxx behält sich das Recht vor, die AGB, insbesondere die im Rahmen des Servicevertrages mit dem Händler vereinbarte Vergütung, nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 (sechs) Wochen jederzeit anzupassen und zu ändern ...". ... Meine Frage ist, ob die Änderung der AGBs durch die Email mit einer Frist von nur ca. 2 Wochen (13.1. bis 1.2.14) überhaupt Rechtsgültigkeit besitzt. Weder wurde - wie in den ursprünglichen AGBs beschrieben - die Änderung in Schriftform mitgeteit, noch wurde eine Frist von 6 Wochen eingehalten.