. - Der Käufer und deren Garagist schauten sich das Fahrzeug an - Verkäufer und der beauftragte Garagist machten eine Probefahrt um Funktion und Fahrtüchtigkeit zu prüfen - nach Rückkehr fragte der Käufer den Garagisten ob alles ok sei und der Wagen ohne Probleme läuft, der Garagist bestätigte das er echt super ist, aber das Fahrwerk zu tief für die Straßen der schweiz ist (er wolle das sowieso hochschrauben) und das die Reifen schlecht sind und sofort gemacht werden müssten (es hatte geregnet) - beide befanden das Auto für super und wir machten den Vertrag fix, also rauf in die Wohnung, Zahlung, Unterschrift und wir fuhren wieder. nach 3-5 Tagen meldete sich der Käufer, das der Verkauf Betrug sei der Wagen nicht fahrbar ist und er zum Anwalt geht und anzeige erstatte. ... Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten. Außerdem habe ich zum Vertrag extra noch ein Blatt geschrieben, indem alle Umbauten, Service Historie und kommende Services aufgelistet sind das wurde auch unterschrieben.