Jetzt meine Fragen dazu: 1) Bin ich nach dem unten stehenden Vertrag verpflichtet das Vorstellungsgespräch wahr zu nehmen, bzw. bereits eine Ersatzleistung zu erbringen wenn mein Mitarbeiter krank ist, bzw. ausscheidet? ... Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. §2 (1)Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihm von Auftraggeber oder dem Kunden im Rahmen von Verhandlungen und Gesprächen mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden oder ihnen in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten. (2)Dies gilt nicht für allgemein bekannte Informationen oder für Informationen, die dem Auftragnehmer bereits vor Kenntniserlangung zur Verfügung standen. ... Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. §3 (1)Kommt es zu einer Auftragserteilung durch den Kunden, werden der Auftragnehmer und Auftraggeber entspre¬chende Verträge abschließen, die unter anderem Regelungen zur Aufgabe, zur Vergütung, zu Schutz¬rechten sowie zu Beginn und Ende des Projektes enthalten. (2)Der Auftragnehmer wird im Fall einer Auftragserteilung durch Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zum Tagessatz von Euro xxx,— (Basis 8 Stunden) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erbringen.