Elternunterhalt - Sohn lebt im Ausland
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo. Im Folgenden kurz der Sachverhalt: - Mutter, BRD, 82 Jahre alt, alleinstehend, keine Vermögenswerte, Rente EUR 1.600/mtl. - Sohn A, 52 Jahre alt, BRD, ledig, kein Vermögen, minimales Einkommen - Sohn B, 62 Jahre alt, seit 37 Jahren wohnhaft in DK, verheiratet mit gebürtiger Dänin Aufgrund der rapiden gesundheitlichen Abschwächung meiner Mutter (Demenz), wird eine Einlieferung ins Pflegeheim in Kürze unvermeidbar sein. Das Vermögensverhältnis und die kärgliche Rente meiner Mutter werden die monatlichen Kosten des Pflegeheimes wohl nicht decken können.