Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzamt hat in meinem Steuerbescheid für das Jahr 2005 die übrigen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 1500€ berücksichtigt. Die Lohnsteuersoftware verschiedener Hersteller führt hier eine Vergleichsberechnung mit Günstigerprüfung nach altem Recht durch, wodurch sich nicht unerhebliche Unterschiede ergeben. In den Erläuterungen zum Bescheid steht u.a., dass die Festsetzung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 3, 4, 4a EStG vorläufig ist.