Wettbewerbsverbot/Mandatsschutz
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Dieser Betrag beinhaltet erwartungsgemäß eine Wettbewerbsverbot/Mandatsschutzklausel mit folgendem Inhalt: "Für den Fall, dass die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis übereinstimmen auflösen oder der Vertrag durch Kündigung aufgelöst wird, verpflichtet sich der Angestellte, innerhalb von 2 Jahren nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht für eigene Rechnung für solche Auftraggeber in eigener Praxis als Steuerberater, als Sozius oder als angestellter Steuerberater tätig zu werden, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder in den letzten 6 Monaten davor Mandanten der Kanzleiinhaber sind oder gewesen sind."