Veränderungen am Haus, Mauerdurchbruch
vom 18.6.2008
40 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bewohne seit einigen Jahren eine Zweizimmer-Mietwohnung in einer Doppelhaushälfte. Meine Frage: was kann ich unternehmen wenn ich Verdacht geschöpft habe, dass der Hauseigentümer nach der Bauabnahme bauliche Veränderungen vorgenommen hat. Es wurde ein Mauerdurchbruch für eine Wohnung zwischen den beiden Doppelhaushälften vorgenommen, vermutlich nicht sachgemäß.