Nun meine Frage: 1)Habe ich Anspruch auf Gewährleistung? ... (aus meiner Sicht handelt es sich um einen Sicherheitsmangel, bei einem Platten hätte ich die Hinterräder ohne Abschleppen nicht wechseln können; der Gesetzgeber "verpflichtet" quasi zum Einsatz von Winterreifen bei anhaltendem Frost) 2)Was antworte ich, wenn der Händler sagt, ich hätte ihm nicht die angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, ihn nicht über den Schaden informiert? (Stichwort: 2 unterschiedliche Reifentypen auf dem Fahrzeug verschlechtern das Bremsverhalten erheblich, Entfernung BS-H hätte die Kosten für Behebung des Schadens höher gemacht als mein jetziger Gang zum Händler in Hannover) Vielen Dank für Ihre Unterstützung.