Eigenbedarfskündigung: Nutzung als Zweitwohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Guten Abend, mein Vermieter hatte mir wegen Eigenbedarf gekündigt, ich bin dagegen angegangen und habe in Zweiter Instanz gewonnen, sodass die Kündigung unwirksam ist. ... Er hätte eine Bescheinigung seines Arbeitgebers (Klinik), dass er von zu Hause arbeiten kann. Somit wolle er die Wohnung als Zweitwohnung haben und von dort arbeiten.