Verjährung einer Überleitung von Sozialhilfeleistungen gemäß § 93 SGB XII
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Die Forderung der Stadt wurde nicht als Sicherung im Grundbuch eingetragen. ... Meiner Ansicht nach ist der Anspruch nach § 199 BGB verjährt oder hätte gemäß den Frankfurter Richtlinien 2026/2 aus 10/1984 bereits in eine Beihilfe umgewandelt werden müssen, weil ein Verkauf der Immobilie unter die Härtefallregelung fällt.