Folgende Klauseln enthält unser Vertrag: - Zustand der Mieträume: Die Mieträume werden dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses in vollständig renoviertem Zustand übergeben. - Schönheitsreparaturen - Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf seine Kosten. - Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren ( ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten ), Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. - Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten nach Beginn des Mietverhältnisses fachgerechten Durchführung, in folgenden Zeitabständen fällig: Küchen, Bäder und Duschen: alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: alle 5 Jahre, sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung: alle 7 Jahre. - Bei der Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle Räume im renoviertem Zustand entsprechend Zustand bei Wohnungsübernahme übergeben werden ( Decke / Wände gestrichen ( tapeziert ); Teppichboden gereinigt ) Der Vertrag enthält keine weiteren Angaben zum Thema Renovierung.