Guten Tag,
vielen Dank für die Übersendung Ihres Anliegens. Gern gebe ich Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zur gegen Sie eingeleiteten Anhörung durch die Bezirksregierung.
1. Pflicht zur Stellungnahme
Sie sind nicht verpflichtet, im Rahmen der Anhörung Angaben zu machen. Die Anhörung dient dazu, Ihnen rechtliches Gehör zu gewähren. Sie können sich daher frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie sich äußern. Ein Schweigen darf rechtlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden, praktisch besteht jedoch das Risiko, dass die Behörde die Vorwürfe ungeprüft zugrunde legt, wenn keine Gegendarstellung erfolgt.
2. Ihre Rechte im Verfahren
• Sie haben Anspruch auf Einsicht in die den Vorwürfen zugrunde liegenden Unterlagen, um die Berechtigung und Substanz der Anschuldigungen überprüfen zu können.
• Sie können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten oder begleiten lassen.
• Sie dürfen sich ausschließlich schriftlich äußern; eine mündliche Einlassung ist nicht zwingend.
• Sollte die gesetzte Frist zur Stellungnahme zu knapp bemessen sein, können Sie eine Verlängerung beantragen.
3. Abwägung: Stellungnahme oder Schweigen
Ob Sie sich äußern sollten, hängt wesentlich davon ab, ob die Vorwürfe lediglich dienstrechtlich/arbeitsrechtlich oder auch strafrechtlich relevant sein könnten.
• Bei möglicher strafrechtlicher Relevanz (z. B. Körperverletzung, Aufsichtspflichtverletzung, Diskriminierung) ist Schweigen zunächst der sicherere Weg, bis die Sach- und Rechtslage geprüft wurde.
• Geht es überwiegend um interne dienstliche Vorwürfe, kann eine sachlich und begrenzt gehaltene Stellungnahme helfen, Missverständnisse auszuräumen und Ihr Engagement für die Kinder hervorzuheben.
4. Beteiligung eines Betriebsrats
In schulischen Beschäftigungsverhältnissen sind Sie regelmäßig nicht durch einen Betriebsrat, sondern – sofern vorhanden – durch den örtlichen Personalrat vertreten. Dieser kann eingeschaltet werden, da Personalvertretungsgesetze den Beschäftigten Beteiligungsrechte einräumen. Ob ein Personalrat an Ihrer Schule oder bei der Bezirksregierung besteht, sollte geprüft werden. Sie können sich dort Unterstützung holen.
5. Empfehlung
Ich rate Ihnen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Sollte sich im Anschluss zeigen, dass eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist, können wir diese gemeinsam formulieren. Bis dahin sollten Sie von eigenständigen, vorschnellen Angaben absehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr RA Wilke, vielen Dank für Ihre fachliche Beratung. Dürfte ich Sie zusätzlich fragen? I. Strategische Bedeutung der Fristverlängerung:
"Die Behörde hat die Frist für die Stellungnahme auf den 03.10.2025 verlängert. Wie ist diese Verlängerung aus rechtlicher Sicht zu bewerten? Ist sie eher als Zeichen zu werten, dass man mir eine gründliche Prüfung ermöglichen will, oder deutet sie auf einen besonders intensiven und ernsthaften Untersuchungsprozess hin, der mehr Zeit benötigt? Wie wirkt sich dies auf meine strategische Vorgehensweise aus?"
II.
Optimale Nutzung der gewonnenen Zeit:
"Durch die verlängerte Frist habe ich jetzt mehr Zeit für die Erstellung der Stellungnahme. Welche konkreten Schritte empfehlen Sie in dieser zusätzlichen Vorbereitungsphase? Sollte ich diese Zeit primär nutzen, um eigene Beweismittel (z.B. Gedächtnisprotokolle, ggf. Zeugenaussagen) zu sammeln, oder ist ein frühzeitiger Kontakt zur Behörde zwecks Akteneinsicht jetzt schon ratsam, um mich gezielt zu den konkreten Anschuldigungen äußern zu können?"
III.
Auswirkung auf die Dienstfreistellung und weitere Taktik:
"Bedeutet die Fristverlängerung automatisch, dass meine sofortige Dienstfreistellung nun ebenfalls bis mindestens zum 03.10.2025 andauert? Ist es vor dem neuen Stichtag überhaupt sinnvoll oder möglich, auf eine Aufhebung der Freistellung hinzuwirken, oder muss ich davon ausgehen, dass diese bis zu einer endgültigen Entscheidung nach Eingang meiner Stellungnahme bestehen bleibt? Sollte ich die Zeit der Freistellung bereits jetzt für andere Maßnahmen (wie z.B. zusätzliche Fortbildungen) nutzen, um meine Position zu stärken?" Mit herzlichem Dank!!!
Vielen Dank für Ihre zusätzlichen Fragen. Ich gehe diese Punkt für Punkt durch und gebe eine strategisch-praktische Einschätzung:
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I. Strategische Bedeutung der Fristverlängerung
• Rechtliche Bewertung: Eine Fristverlängerung für die Stellungnahme ist grundsätzlich ein Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten, der Ihnen die Möglichkeit gibt, sich gründlich vorzubereiten (§ 28 VwVfG analog).
• Interpretation: Sie kann mehrere Bedeutungen haben:
1. Entgegenkommen der Behörde: Die Verlängerung signalisiert, dass man Ihnen ausreichend Zeit zur Prüfung der Vorwürfe geben möchte, was für Sie vorteilhaft ist.
2. Intensivierung der Prüfung: Gleichzeitig kann sie darauf hindeuten, dass die Behörde den Sachverhalt intensiv prüft und sich die Angelegenheit als komplex oder ernsthaft darstellt.
• Strategische Schlussfolgerung: Beides spricht dafür, dass Sie die zusätzliche Zeit nutzen sollten, um Ihre Stellungnahme sorgfältig vorzubereiten. Sie sollten keinesfalls übereilt reagieren, aber auch nicht abwarten, bis sich die Behörde festgelegt hat.
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II. Optimale Nutzung der gewonnenen Zeit
• Beweismittel sammeln: Nutzen Sie die Zeit, um eigene Unterlagen, Gedächtnisprotokolle, ggf. Zeugenaussagen oder Dokumentationen zusammenzustellen. Dies verschafft Ihnen die Grundlage für eine sachliche, belastbare Stellungnahme.
• Akteneinsicht: Frühzeitiger Kontakt zur Behörde zwecks Akteneinsicht ist ebenfalls ratsam. Sie können so genau prüfen, welche Vorwürfe substantiiert sind und wo Lücken bestehen, und Ihre Stellungnahme gezielt darauf abstimmen.
• Taktik: Die Zeit sollte also primär für eine fundierte Vorbereitung genutzt werden:
• Strukturierte Übersicht der Vorwürfe erstellen
• Belege sammeln und chronologisch aufbereiten
• Zeugen ggf. für schriftliche oder mündliche Stellungnahmen ansprechen
• Vorläufige rechtliche Einschätzung entwickeln
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III. Auswirkung auf die Dienstfreistellung und weitere Taktik
• Fristverlängerung ≠ automatische Verlängerung der Dienstfreistellung: Rechtlich ist die Verlängerung der Stellungnahmefrist nicht automatisch mit einer Verlängerung der Freistellung verbunden.
• Praxis: Häufig bleibt die Freistellung bis zur endgültigen Entscheidung bestehen, besonders wenn die Vorwürfe schwerwiegend erscheinen. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist möglich, aber nicht üblich, da die Behörde ein geordnetes Verfahren wahren möchte.
• Strategische Nutzung: Sie können die Zeit der Freistellung sinnvoll nutzen, z. B. für:
• Systematische Dokumentation der Vorfälle
• Sammlung von Beweismitteln
• Fortbildungen oder fachliche Vertiefung, die Ihre Position stärken
• ggf. juristische Beratung zur Ausarbeitung der Stellungnahme
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Fazit:
1. Die Fristverlängerung ist zunächst ein Vorteil für Sie, aber auch ein Hinweis auf die Ernsthaftigkeit der Untersuchung.
2. Nutzen Sie die zusätzliche Zeit für eine strukturierte Vorbereitung, Beweissammlung und ggf. Akteneinsicht.
3. Die Dienstfreistellung wird vermutlich weiterhin bestehen; nutzen Sie diese Phase aktiv, um Ihre Position zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke