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Pachtvertrag Gastronomie
vom 10.2.2013 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe am 25.05.2012 einen Pachtvertrag als Pächter einer Speise- und Schankwirtschaft, beginnend per 1. Juni 2012, geschlossen. Der Verpächter ist zugleich Mieter des Objekts und hat den Gastronomiebetrieb zuvor für die Dauer von 13 Monaten mit gleichem Konzept selbst geführt.
Fragen zu Mietvertrag gewerbliche Räume und Grundstücke
vom 8.3.2009 70 € Historischer Preis
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. § 16 Schönheitsreparaturen 1.Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auf eigene Kosten während des laufenden Mietverhältnisses nach Maßgabe von Ziff. 3 regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt wird. 2.Bei Beendigung des Mietverhältnisses führt der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Maßgabe von Ziff. 3 auf eigene Kosten aus. 3.Für Art und Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gilt im einzelnen folgendes: Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden innerhalb der gemieteten Räume einschließlich derjenigen an Einbaumöbeln.
BK-Herausgabeanspruch des Mieters nach § 852 BGB
vom 10.11.2014 51 € Historischer Preis
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Wie weit reicht zeitlich der Mieter Anspruch auf Herausgabe aufgrund unerlaubter Handlungen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/852.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 852 BGB: Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung">§ 852 BGB</a> im Zusammenhang mit sittenwidrigen / mehrfach betrügerischen Betriebskosten /BK-Abrechnungen und der vom Vermieter mutwillig verursachten Kosten und Schädigungen wegen der Mieter Ansprüche aus <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 812 BGB: Herausgabeanspruch">§§ 812</a> ff, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht">823</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/826.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 826 BGB: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung">826</a> ff. und <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/852.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 852 BGB: Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung">852 BGB</a> i. V. m. §§ <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 157 BGB: Auslegung von Verträgen">157</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen">199</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverhältnis">241</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben">242</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes">249</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/259.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 259 BGB: Umfang der Rechenschaftspflicht">259</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 286 BGB: Verzug des Schuldners">286</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 288 BGB: Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden">288</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags">535</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">536</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">536 a</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten">556</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556b BGB: Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht">556 b</a> BGB zeitlich zurück und ist eine Klageänderung /-erweiterung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/263.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 263 ZPO: Klageänderung">§ 263 ZPO</a> i. ... Der Fragende hat noch in 2013 Klage erhoben und fordert ab einschließlich BK-Abrechnung 2009 alle mutwillig und vorsätzlich bis dahin verursachten Kosten als Schadensersatz zurück, weil der Vermieter den Mietvertrag nicht nur einfach verletzt hat, sondern auch jede Wiedergutmachung und Berichtigung der fehlerhaften BK-Abrechnungen verweigert und insoweit mit nachhaltigem Vorsatz sowie mit mehrfacher Täuschung des Mieters und des AG sich Vermögensvorteile zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Mieters geradezu sittenwidrig erschlichen hat.
Verletzung der Intimsphäre
vom 23.9.2018 88 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Nun ist es durch Sturmereignis mit Schaden an deren Gartenhäuschen durch eines meiner Bäume (Privathaftpflichversicherungsfall, wegen übersehener Windschneise seit einem anderen Sturm vor einem Jahr) und weil die wollen, dass jetzt alle anderen Bäume sofort gerodet werden, obwohl sie nachweislich Standsicher sind und einem daraus resultierenden Streit, zu einem Brief von deren RA gekommen.
Handwerker trifft bei Montage Elektroleitung
vom 14.4.2022 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Verkäufer insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.