Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück
vom 29.5.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Meine Frage an Sie ist nun: Ist der Anspruch der Stadt gerechtfertigt oder besteht z.B. durch den Hinweis auf die im Flurstücksnachweis vorliegende Unterteilung eine Möglichkeit, diesen Anspruch als unangemessen rechtlich erfolgreich zu verfolgen und entsprechend z.B. nur für die Grundstücksgröße "Wohnen" herangezogen zu werden?