Ich hatte mit dem Vorstandsvorsitzenden eine mündliche Vereinbarung auf "Handshake"-Basis, dass ich regelmäßig für ihn arbeite und dafür ein monatliches Honorar erhalte, das sich an meinem Arbeitsaufwand orientiert. ... Der Vorstandsvorsitzende meines insolventen Kunden hat mir auf Anfrage angeboten, die Rechtmäßigkeit meiner Forderungen und die einstige Erteilung der betreffenden Aufträge (die quasi in Form eines mündlichen Vertrages zustande kamen) schriftlich zu bestätigen (er wusste übrigens von 3 weiteren Gläubigern, die bereits ein ähnliches Schreiben vom I-Verwalter erhalten hatten, also scheint dieses verfahren Methode zu sein). ... Bitte um Antwort, am besten mit dem juristischen Wotlaut, der in dem Bestätigungsschreiben stehen sollte und einem Hinweis auf die gesetzliche Grundlage, die eine mündliche Vereinbarung als Vertrag absichert.