Habe ich hiergegen Einspruchsmöglichkeiten gegen die fristlose Kündigung unseres Mietvertrages?
vom 11.3.2011
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Braun, Dipl.-Jur. / Rudolstadt
Sept.)persönlich bei der Vermieterin(Privatperson)eingeworfen, da die neue Wohnung bis dahin bezugsfertig ist ( Altbau, wird gerade renoviert) Frage2) Können wir uns nach Treu und Glauben auf dieses Gespräch und Zusage berufen bis 15.April die offenen Mieten zu zahlen. Frage2a) können wir soziale Härte etc. geltendmachen das wir ja eine Wohnung zum 01.Sept. gemietet haben und dann auch in die neue ziehen, können uns ja nicht für 5 Monate zwischenlager? ... Es sind 2 Monate + Aktuell auf , würde jetzt eine 50% Mietkürzung schreiben und die hälfte der Miete +NK zahlen. ( Fakten: könnte die Miete in ca. 8 Wochen wieder komplett zahlen und auch die offenen Mieten - war ja auch so vorgesehen und abgesprochen mit der Vermieterseite ) Für RAT und Hilfe danke ich herzlichst