Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie haben nicht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Dies gilt jedenfalls im Hinblick auf das vertragswidrige Verhalten, wie Vernachlässigung der Reinigungspflichten oder Aufnahme des Partners. Hier wäre erst eine Abmahnung nötig. Desweiteren ist bei der fristlosen Kündigung immer einer Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen, bei eine wichtige Rolle spielt, wie lange das Mietverhältnis bereits lief und wie lange es noch dauert. Da die Mieterin ohenhin bereits gekündigt hat, wäre eine fristlose Kündigung unzulässig. Anders kann das nur bei Zahlungsverzug sein. Wenn Ihre Mieterin mit zwei Monatsmieten in Verzug ist oder ein Gesamtbetrag offen steht, der zwei Mieten entspricht, könnten Sie fristlos kündigen. Sie haben leider nicht angeben wann die Mieterin gekündigt hat, Sie muss aber nach dem Gesetz eine Frist von drei Monaten einhalten, d.h. das Mietverhältnis wird nur zum 1.1.2010 beendet, wenn die Mieterin bis Ende September 2009 gekündigt hat. Während der Kündigungsfrist muss die Miete weiter entrichtet werden und zwar selbst dann, wenn die Mieterin vorzeitig auszieht. Anders wäre es nur wenn Sie ausdrücklich einer vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses zustimmen würden. Ihre Aussage, Sie könne sich eine andere Wohnung suchen, reicht hierfür nicht aus. Die Mieterin müsste beweisen, dass der Schimmel bauliche Ursachen, etwa eine unzureichende Feuchtigkeitsdämmung, hat. Gerade das Wäschetrocknen verursacht häufig eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und macht ein intensives Lüften notwendig.
Sie sollten auf das Angebot der Mieterin keine Miete mehr zu zahlen und Rückzahlung der Kaution keinesfalls eingehen. Sie können bis zur Beendigung des Mietvertrages auf Zahlung der vollen Miete bestehen. Was den Freund angeht, so gibt es wegen der Abschlagshöhe keine gesetzliche Vorgabe. Das Gesetz verlangt eine angemessene Höhe. Wieviel Sie mehr verlangen sollten hängt auch von ihrem Vertrag ab und davon welche Positionen nach Köpfen umgelegt werden. Gerade die Positionen wie Müll oder Abwasser sind in der Regel bei zwei Personen höher. Eine Verdoppelung ist sicher zu viel, angemessen wäre etwa eine Erhöhung von jeweils 10 € für Heizung bzw. sonstige Betriebskosten.
Hier haben Sie als Vermieter aber einen gewissen Ermessensspielraum.
Es steht Ihnen natürlich frei, auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch die Mieterin einer Beendigung zum 1.1.2010 zuzustimmen um sich weiteren Ärger zu ersparen. Sie sollten aber grundsätzlich auf die volle Zahlung bestehen und diesen Anspruch notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Ich wünsche Ihnen auf diesem Wege noch ein frohes neues Jahr 2010.
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