Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

1.080 Ergebnisse für mangel küche

Kündigungsfolgeschaden Nutzungsentschädigung
vom 30.3.2013 75 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
("Parkett Schlafzimmer", "Ceranfeld Küche"). ... Es war das Angebot einer Firma zur Schadensbeseitigung aus Hamburg beigefügt, in dem Arbeiten zur Beseitigung der im Protokoll enthaltenen Mängel waren. ... Eine bestimmte Anzahl von Mängeln war im Übergabeprotokoll festgehalten worden, aber die vier Zeilen reichten nicht für alle Mängel aus.
Schönheitsreparaturen/Renovierung bei Auszug
vom 12.10.2006 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen: alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle 5 Jahre durchzuführen - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Abnutzungsentschädigung/Schönheitsreparaturen nach Auszug - Mietrecht
vom 23.2.2011 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Die gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters bei Mängeln der Mietsache im Übrigen bleiben hiervon unberührt. 1. a) Da die Kosten für die Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht in die Miete einkalkuliert sind, ist der Mieter ver- pflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. b) Hierfür gelten im Allgemeinen folgende turnusgemäße Fristen: für Küchen/Bäder/Duschen: 5 Jahre; für Wohn-u. ... Dies bedeutet: - Liegen im Falle von Ziff.lb) die Schönheitsreparaturen der Wände und Decken für die Nassräume (Küchen, Bäder, Duschen) während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1 /5, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/5, länger als 3 Jahre, 3/5, länger als 4 Jahre, 4/5 der hierfür ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.lb) die letzten Schönheitsreparaturen für die Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen und Toiletten während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/8 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/8, länger als 3 Jahre 3/8, länger als 4 Jahre 4/8, länger als 5 Jahre, 5/8, länger als 6 Jahre 6/8. länger als 7 Jahre, 7/8 der ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.lb) die Schönheitsreparaturen für Fenster, Türen, Heizkörper während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/10 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/10, länger als 3 Jahre, 3/10, länger als 4 Jahre, 4/10, länger als 5 Jahre, 5/10, länger als 6 Jahre 6/10. länger als 7 Jahre, 7/10, länger als 8 Jahre, 8/10. länger als 9 Jahre, 9/10 der ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.1 b) die Schönheitsreparaturen für übrige Nebenräume während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/10 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/10, länger als 3 Jahre, 3/10, länger als 4 Jahre, 4/10, länger als 5 Jahre, 5/10, länger als 6 Jahre, 6/10. länger als 7 Jahre, 7/10, länger als 8 Jahre, 8/10. länger als 9 Jahre, 9/10 der ausgewiesenen Kosten. c) Der Mieter ist berechtigt, die Zahlungen der Abnutzungsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden. 3.
Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden oder muss ich mich an den Kosten beteiligen?
vom 9.5.2008 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Fristenplan a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen 5 Jahre b)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 5 Jahre c)Neuanbringung von Rauhfasertapeten 10 Jahre d)Lasieren von Naturhölzern und -fenstern 10 Jahre Für Arbeiten in Küchen, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl. ... Alle Zimmer sowie Flur, Küche, Bad, WC und Nebenräume sind neu gestrichen. 3. (...) 4.
Schönheitsrep. / Renovierungen bei Auszug
vom 23.9.2005 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Diese Arbeiten sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Fluren, Treppenhäusern in Alleinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder freiberuflich genutzten Räumen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten, wie Abstellräumen, innenliegenden Balkonflächen oder Kellerräumen, spätestens nach sieben Jahren zu tätigen. ... Die Küche wird im Arbeitsbereich weiss gefliest.
Schönheitsreparatur aus Vermietersicht. Korrekte Fristsetzung und Anmahnung?
vom 7.8.2006 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Bei der Wohnungsabnahme am Auszugstag am 31.12.2005 wies ich den Mieter auf die genannten Mängel an den Holzdecken hin, und darauf, dass er diese deswegen noch fachmännisch zu lasieren habe. ... Er erklärte daraufhin ausdrücklich, dass er nichts mehr nachbessern bzw. an der Wohnung arbeiten wollte und lieber für die noch vorhandenen Mängel zahlen wolle. ... Bezüglich der Summe, die ich wegen der Mängel an der Wohnung von ihm forderte, wurden wir uns bei einem weiteren Gespräch eine Woche später nicht einig, weil er eben den geforderten Betrag für die Renovierung der Decken nicht akzeptierte.
Anfangs-, turnusmäßige und Endrenovierung
vom 20.4.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: [Der Mieter erkennt an daß keine Mängel an der Mietsache zu beanspruchen sind, die Räume werden als renoviert anerkannt und bei Mietbeendigung an den Vermieter renoviert übergeben. ES SIND FOLGENDE MÄNGEL ZU BESEITIGEN: keine Mängel] Passagen in eckigen Klammern (…[…]…) wurden mit Schreibmaschine in den Mietvertrag eingefügt. ... Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: - in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Renovierung bei Auszug nach 1,5 Jahren??
vom 1.2.2014 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Folgendes steht im Mietvertrag: „Schönheitsreparaturen: 1.Die erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter. 2.Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel nach folgendem Fristenplan vorzunehmen: a)In Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre b)In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre c)In anderen Nebenräumen alle 10 Jahre. ... Ist die Wohnung weniger abgenutzt als es einer durchschnittlichen Abnutzung entspricht, so ist die Abgeltungsquote entsprechend zu ermäßigen. (3) Berechnung der Abgeltungsquote im Einzelnen: Bei durchschnittlicher Abnutzung beträgt die Quote je volles abgelaufenes Jahr seit Mietbeginn bzw. letzter Renovierung - für die Räume Ziff. 2a) (Küchen, Bäder, Duschen) 20 % - für die Räume Ziff 2b) (Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten) 12 % der veranschlagten Kosten der vollen Renovierung.
<Haus&Grund>Vertrag Schönheitsrep. (Abwälzung) bei Auszug nach 2 Jahren
vom 3.2.2005 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben weder farbliche noch bauliche Veränderungen vorgenommen und die Wohnung pfleglich behandelt (weder geraucht, noch wilde Parties gefeiert), so dass keine sichtbaren Mängel vorhanden sind. ... Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen) der Fall: - in Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in allen anderen Räumen alle sieben Jahre. ..... 8.
Rückzahlung Umbau vs. Abwohnen
vom 26.5.2005 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Mangels genauer Einordnungsmöglichkeit möchte ich die folgende Frage unter der Rubrik "Mietrecht" einstellen: Ich habe zusammen mit meiner Freundin in 2003 eine Doppelhaushälfte sanieren lassen, das Haus gehört ihrem Vater. ... Baujahr des Hauses ca. 1977, die Sanierungskosten (Elektrik, Heizung, Fußböden, Küche, Bäder) beliefen sich auf ca.
Farbneutrale Endrenovierung?
vom 19.5.2009 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Zusatz: Instandhaltung der Räume Absatz 4: Der Mieter ist verpflichtet.....Die Schönheitsreparaturen sind in folgenden Zeitabständen auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre usw...... ... 3.: Ist es zulässig dass der Vermieter trotz seiner Ansicht nach vorhandener Beschädigungen einen Nachmieter unmittelbar nach Abnahme in das Haus einziehen läßt, und uns dann noch zur Beseitigung dieser Mängel heranziehen will?
Ärger nach Auszug (Schönheitsreparaturen)
vom 3.5.2005 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In den Wohn- und Schlafräumen nach vier Jahren, in der Küche nach drei Jahren, im Bad/WC und in der Diele sowie die Fenster und Heizkörper alle fünf Jahre. ... Der Vermieter möchte für die Zeit, bis der Mangel behoben ist, Miete von mir.
Unbedingte Renovierungspflicht?
vom 7.10.2004 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Fassung 10/93 Paragraph 9: Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen in Küche, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Der Vermieter verlangt darüberhinaus, alle Heizungen, Tür- und Fensterrahmen zu streichen, obwohl im Übergabeprotokoll festgehalten ist, daß diese vor dem Einzug nicht renoviert worden sind und Mängel aufweisen.
Müssen wieder auftretende Schäden gleicher Ursache nach der Gewährleistungszeit übernommen werden?
vom 14.9.2005 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Einige Mängel wurden wie - schriftlich - vereinbart noch nicht erledigt, da diese mit einem großen Aufwand - komplettes Gäste-WC - verbunden sind, derzeit jedoch für das bloße Auge nicht sichtbar und daher in beiderseitigem Interesse bis zur ersten Renovierung verschoben wurden. ... Wir konnten zeitweise Küche, Wohn- und Schlafzimmer nicht nutzen.
Gewährleistungsausschluss Immobilienkauf
vom 10.12.2012 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Der Verkäufer hat sie in einem noch unfertigen Zustand im Sept/Oktober 2011 erworben und fertig gestellt (z.B. wurden Heizkörper in Bad und Küche ergänzt, WC , Waschbecken und Badewanne neu eingebaut). ... Als wir den Verkäufer auf die Mängel aufmerksam machten, beteuerte er dem Bauingenieur vertraut zu haben.
Renovierungspflicht nach Mietende
vom 14.1.2006 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dazu zählt das streichen der Decken und Wände und die regelmäßige Pflege von eingebauten Holzteilen(Küche, Holztreppe, Terrassenbelag). 2)Der Mieter ist verpflichtet, Mängel und Schäden........ 3)Veränderungen in den Mieträumen..........