Durchsetzbarkeit von Mängelansprüchen zu Komfortmerkmalen
vom 30.7.2005
30 €
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Guten Tag, wir habe ein Passivhaus (also ein Haus mit einem innovativen, sehr energiesparendem Heizsystem) in Holzbauweise von einem Bauträger schlüsselfertig erworben. Das Haus wurde mit verminderter Trittschalldämmung ausgeführt, was uns bekannt war und auch im Kaufvertrag festgehalten wurde. Dennoch zeigt das Haus in zwei Merkmalen Komfortmängel, zu denen ich gerne wüsste, inwieweit Nachbesserungsansprüche oder Minderung realistisch geltend gemacht werden können und was dabei zu beachten ist?