Diese beinhaltet meinen Namen, den Namen des Abmahners, die beiden Verstöße und unter Punkt 3 den Satz: "Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der unter Ziffer 1 bis 2 aufgeführten Verpflichtungen - auch durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, wobei ein "Fortsetzungszusammenhang" und/oder "eine natürliche Handlungseinheit" nicht in Betracht kommen - eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zu zahlen.... Der Text lautet wie folgt: Unterlassungserklärung zum Aktenzeichen-Nr.: XXX Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen verpflichte ich, XX, mich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, folgendes auf www.XXX.de im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen: In der Werbung, im Internet oder in sonstiger Weise Waren zum Ab-schluss eines Fernabsatzvertrages anzubieten, ohne dass sich die Versandkosten entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet, oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu den Versandkosten hin-geführt wird und/oder In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wörtlich oder inhaltsgleich folgende Klausel zu verwenden: „Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn XX ausdrücklich und schriftlich zustimmt.“ Für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungs-versprechens ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,--Euro (fünftau-sendeinhundert Euro), zu zahlen.