Defekte Gastherme/ Etagenheizung Mietwohnung
vom 2.3.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Ich bin Mieter und laut Mietvertrag muss ich die jährlichen Wartungskosten tragen. Nun lebe ich seit über 3 Jahren in der Wohnung aber es wurde noch nie eine Wartung durchgeführt. wenn diese gemacht worden wäre hätte ich selbstverständlich diese bezahlt. ... Im Mietvertrag steht auch nichts drinnen das ich einen Techniker selbst beauftragen muss (Zumal ich auch gar nicht wüsste welche Firma da dies meine erste Wohnung mit so einer Heizung ist).