Konspirative Betriebsratssitzung - Teilnahme von Langzeitkranken ?
vom 12.5.2014
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Es ist unserer Auffassung her rechtens, dass sich ein langzeitkranker Mitarbeiter zum Betriebsrat wählen lassen kann. Aber ist es rechtens, dass das Person A dann zur konspirativen Sitzung erscheint und mitwählt, obwohl er nachweislich nicht im Dienst ist ?