Ich habe 2006 das zweite Obergeschoss, bestehend aus zwei Wohnungen, eines Wohn- und Geschäftshauses gekauft. Zu jeder Wohnung gehört je eine Terrasse, welche teilweise Sonder-, teilweise Gemeinschaftseigentum ist (baulich eine Fläche ohne Trennung). ... Die Terrassen sind jedoch nur über die beiden Wohnungen betretbar, d.h. der Gemeinschaftseigentumsanteil ist von den übrigen Bewohnern gar nicht nutzbar (das Haus wurde ursprünglich für nur einen Mieter gebaut).