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Überschreitung der vereinbarten Bauzeit nach Kauf einer ETW
vom 25.9.2013 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die vertraglich vereinbarte Bauzeit kann sich jedoch angemessen und entsprechend verlängern: a)Soweit nach Vertragsschluss Sonderwünsche vereinbart oder Eigenleistungen erbracht werden, b)Soweit der der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seiner Verpflichtung zur pünktlichen Kaufpreiszahlung, nicht nachkommt, c)Bei Fällen höherer Gewalt, Insolvenz der am Bau beteiligten Handwerker, Arbeitskampf sowie bei anerkannten Schlechtwettertagen.
Zurückhalten von Eigentum
vom 14.6.2016 58 € Historischer Preis
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Ich befürchte, dass ich, sollte ich aufgrund von Stau oder ähnlichen höheren Gewalten zu spät kommen, nicht an meine Sachen kommen werde.
Unterhaltsberechnung in Verbindung mit Riesterrente
vom 1.1.2009 30 € Historischer Preis
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Ist das so richtig gerechnet oder muss ich noch die Zulage vom Staat in Höhe von 154,00 € vorher abziehen, also 1220,00 € -154,00 € =1066,00 €/12 Monate = 88,83 € Dann hätte ich ein Einkommen von 1298,34 € und für Kindesunterhalt blieben dann 398,34 €.
Anbringen von Rollladen am Schlafzimmerfenster zum Garten (Rückseite)
vom 17.10.2010 20 € Historischer Preis
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Da die Fenster zu tief sitzen, wollte ich beim Fenstertausch am unteren Rand von außen eine Blende in Fensterrahmenfarbe von ca. 10 cm Höhe anbringen lassen (würde sich wie ein überbreiter Rahmen im unteren Bereich darstellen), um ein Öffnen des Fensters (wegen der Küchenplatte in Standardhöhe) zu ermöglichen.
konzert verlegt ohne warnung, karten und flugtickets verfallen
vom 29.9.2009 30 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, ich habe im februar 2008 zwei konzertkarten bei einem internet ticket portal gekauft. das konzert sollte am 17. juli 2008 stattfinden. ein tag vor dem konzertermin am 16. juli 2008 habe ich zwei flugtickets nach berlin gekauft und ein hotel reserviert. als ich aber in google weitere informationen zur anreise zum dem austragungsort des konzerts gesucht habe, stiess ich allerdings auf links zu videoaufnahmen und berichte aus denen ich leider feststellen musste, dass das konzert bereits einen monat früher am 19. juni 2008 stattgefunden hatte. eine nachricht über die verlegung des konzerts von dem internet ticket portal, wo ich beim kauf meine email adresse hinterlassen hatte, habe ich jedoch nie erhalten. nach auskunft des veranstallters (anruf) war die veranstaltung in dem netzwerk woher die kartenportals ihre information beziehen jedoch schon seit monaten aktualisiert. ausserdem waren die konzertkarten an dem tag - 16. juli 2008, also fast ein monat nach der konzertaustragung - immer noch bei dem portal zu kaufen (wovon ich mir einen screenshot gemacht habe mit datum). als ich das portal anrief wurde mir gesagt ich solle die karten übersenden und sie würden erstatten. da ich allerdings auch auf den flugtickets sitzen blieb (das hotel konnte ich noch stornieren, den flug allerdings nicht), habe ich auch einen schadenersatz in der höhe von dem flugpreis verlangt. daraufhin hat man mir mitgeteilt ich könnte es zwar probieren, aber dass es die rechtsabteilung bestimmt ablehnt. fünf tage später habe ich meine forderung bezüglich kostenerstattung von 360 euro samt jeglicher unterlagen per einschreiben an die firma geschickt (original konzertkarten, flugtickets), beleg habe ich noch, kopien auch. keine antwort. später einen zweiter brief per email, keine antwort. als letztes habe ich im juli 2009 noch einen brief per einschreiben, betreff aussergerichtliche einigung, geschickt, wieder unbeantwortet. meine fragen: 1. welche aussichten auf erfolg habe ich bei einer mahnung und (unter annahme eines widerspruchs der gegenseite) dem darauffolgenden rechtsstreit, vor allem wenn die firma in den AGBs eine klausel hat, die den kunden verpflichtet bei veranstaltungen eine angemessene sorgfalt auszuüben (was ich allerdings meiner meinung nach erfült hatte, da ich geprüft hatte, dass die karten immer noch angeboten wurden und erst nach meinem anruf von der seite gelöscht wurden)?