Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ware wurde nicht ordnungsgemäss verpackt

| 24. Januar 2011 22:28 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Habe bei einem deutschen Händler 2 gebrauchte Sonnenbänke gekauft die mit kompletter Ausstattung auf EU Norm sowie Prüfbücher, Schläuche, usw. sein sollten und 3 Wochen vor Lieferung fristgerecht bezahlt. Händler sagte, dass Bänke in einem Topzustand waeren und sofort betriebsbereit seinen. Habe ihn mehrmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Bänke auf einer anständigen Palette transportiert werden und ordnungsgemäss verpackt werden müssen, da die Bänke auf der Palette im Studio stehen bleiben sollten, um ein Ab und Aufbauen dieser zu vermeiden. (Techniker hier nicht vorhanden). Ausserdem wurden die Bänke ca. 3000 km weit transportiert und 2-3mal umgeladen, deshalb sollte er es sehr gut mit Sicherheitsfolie, Kantenschutz usw verpacken. Diese Vereinbarungen sowie Preis wurden nur mündlich vereinbart, da es sich um einen langjährigen Händler handelt dem wir vertrauten. Fotos vor dem Kauf wurden von uns mehrmals angefragt, wurden vom Händler aber nie zugeschickt. Spedition wurde von uns beauftragt und bezahlt. Bei Lieferung stellten wir fest, dass beide Bänke aufgrund der unsachgemässen Verpackung stark beschädigt sind. Die Paletten sind zusammengestückelt, zu klein, morsch und notdürftig mit dünnen Brettern verlängert. Eine Palette ist sogar auseinandergebrochen. Da keine Sicherheitsfolie benutzt , sondern lediglich eine schwarze Folie umwickelt wurde, sind die Bänke zerkratzt und verbeult. Fotos liegen vor. Spedition weist alle Schuld von sich, da die Bänke für so eine lange Strecke nur notdürftig verpackt worden sind.

Händler hat die Bänke in Deutschland auf die neue EU Norm umgerüstet und hätte dies im Prüf,- und Betriebsbuch bescheinigen müssen. Dies hat er auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht getan. Nicht nur dass sie Bänke defekt hier angekommen sind, verlangt er jetzt noch nachträglich einen weiteren höheren Betrag für Lampenwechsel, Umrüstung, Schläuche usw. Dies wurde allerdings mündlich nicht so ausgemacht da von uns der Komplettpreis für die EU Norm angefragt wurde. Schickt jetzt Mahnungen und droht. Wie soll ich mich weiter verhalten. Habe direkt nach Ankunft der Lieferung per e-mail 2 mal reklamiert und per Einschreiben geschickt.

Wie soll ich mich weiter verhalten, bei wem ist die Beweispflicht über den mündlich vereinbarten Preis sowie die unzureichende Verpackung der Ware und es fehlen immer noch zugesprochenen Bücher und weitere Teile.

-- Einsatz geändert am 24.01.2011 23:41:53

25. Januar 2011 | 02:40

Antwort

von


(65)
Holstenbrücke 4-6
24103 Kiel
Tel: 04311284453
Web: https://www.ra-krause-kiel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

grundsätzlich sind Verträge auch wirksam, wenn sie lediglich mündlich geschlossen werden. Insofern haben Sie rein rechtlich gesehen, sofern der von Ihnen bereits überwiesene Betrag dem vereinbarten Betrag entspricht, Ihren Teil des Vertrages erfüllt und darüber hinaus noch einen Anspruch auf Herausgabe der vereinbarten fehlenden Teile sowie des Prüf- und Betriebsbuches in bescheinigter Form. Sollte es diesbezüglich jedoch zum Streit vor Gericht kommen, obliegt Ihnen zumindest hinsichtlich dieser noch fehlenden Gegenstände die Beweislast dahingehend, dass diese ebenfalls Teil des Verkaufes sind. Dies wird in Anbetracht fehlender schriftlicher Unterlagen schwer zu beweisen sein. Möglicherweise stehen Ihnen aber Zeugen oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, mittels deren Hilfe der Umfang des Kaufes bewiesen werden kann.

Soweit der Verkäufer dagegen mehr als den ursprünglich vereinbarten und von Ihnen bereits überwiesenen Kaufpreis fordert, trifft diesbezüglich ihn die Beweislast.

Günstiger sieht es für Sie im Hinblick auf die beim Transport beschädigten Sonnenbänke aus. Hier dürfte der Verkäufer seine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag, nämlich die Übergabe der Ware in transportgeeigneter Verpackung verletzt haben und insofern Ihnen gegenüber zum Schadenersatz aus § 280 Absatz 1 BGB verpflichtet sein. Zwar müssen Sie auch in diesem Fall die Pflichtverletzung beweisen, dies dürfte Ihnen aber aufgrund der Fotodokumentation leichter fallen. Darüber hinaus dürften hier auch Zeugen, insbesondere der Transportführer, zur Verfügung stehen.

Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen raten, zunächst die noch fehlenden Gegenstände schriftlich unter Setzung einer Frist von 10 - 14 Tagen einzufordern. Darüber hinaus sollten Sie den Schaden an den Bänken beziffern und ebenfalls schriftlich einfordern. Sofern der Verkäufer weiter den erhöhten Kaufpreis fordert, sollten Sie diese Aufforderung mit Hinweis auf die mündliche Vereinbarung zurückweisen. Gerne bin ich Ihnen diesbezüglich behilflich. U.U. sollten aber auch vorstellbare Ansprüche gegen die Transportfirma nicht aus den Augen verloren werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung. Sollten noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.

Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden.
Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.



Bewertung des Fragestellers 26. Januar 2011 | 21:32

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Hat mir eine erste Orientierung gegeben, werde seinem Rat folgen und mit Sicherheit seine Dienste noch beansprochen. Danke!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Krause, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Januar 2011
5/5,0

Hat mir eine erste Orientierung gegeben, werde seinem Rat folgen und mit Sicherheit seine Dienste noch beansprochen. Danke!


ANTWORT VON

(65)

Holstenbrücke 4-6
24103 Kiel
Tel: 04311284453
Web: https://www.ra-krause-kiel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Verkehrszivilrecht, Kündigungsschutzrecht, Schadensersatzrecht