Sehr geehrte Damen und Herren, vor Geburt unseres unehelichen Kindes machten mein Lebenspartner und ich eine Vaterschaftsanerkennung und legten das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt fest. Schon einige Monate nach Geburt unseres Kindes stellten wir fest, dass sich das gemeinsame Sorgerecht für uns in administrativen Dingen schwierig gestaltete, da mein Lebenspartner (deutscher Staatsbürger) im Ausland arbeitet und gemeldet ist, das Kind von mir aber alleine in Deutschland betreut wird. ... Nun meine Frage, falls mein Lebensgefährte und ich nun heiraten würden, gäbe es eine Möglichkeit, dass ich dennoch das alleinige Sorgerecht für unser Kind behalten könnte?