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Freibetrag bei Schenkung an nicht in EU gemeldete Person

| 6. Dezember 2024 09:26 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein in Deutschland wohnhafter und gemeldeter deutscher Schenker will seinen deutschen erwachsenen Kindern eine sich in Dtl. befindende Immobilie schenken. Drei der Kinder leben in Dtl., ein beschenktes Kind lebt dauerhaft seit mehr als 5 Jahren im Ausland ausserhalb der EU und ist in Dtl. nicht gemeldet, wenn es auch fuer kuerzere Fristen immer wieder gemeldet war (zuletzt vor ca. 2 Jahren). Hat auch dieses Kind einen Freibetrag von 400.000 EUR bzgl. der Schenkung, da ja zumindest der Schenker in Deutschland wohnhaft ist und dort lebt?

6. Dezember 2024 | 09:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt
:

Grundsätzlich gilt in Ihrem Fall nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 Nr. 1 b) Erbschaftssteuergesetz das deutsche Recht, da während der letzten 5 Jahre auch ein Wohnsitz in Deutschland bestand. Damit gelten auch die Freibeträge.

Oh sich steuerliche Verpflichtungen aus dem Wohnsitzland des Kindes ergeben hängt davon ab, ob mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was dessen Inhalt ist. Dazu sollten Sie prüfen, wie die Rechtslage im Wohnsitzland des Kindes ist.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 8. Dezember 2024 | 13:28

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