Zeitvertrag gültig?
vom 3.10.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von drei Jahr(en) ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.Der Mietvertag kann nach drei Jahren verlängert werden.Die Kaltmiete kann während der mietzeit nicht erhöht werden" (Zitatende) Frage : Ist diese Vertragsklausel so überhaupt rechtsgültig?