Mietrecht Vermietung pool
vom 5.6.2018
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich möchte ein Haus mit Swimmingpool und Sauna vermieten allerdings möchte ich für die Kosten und Reparatur des Pool sowie der Sauna nicht aufkommen folgende Frage hätte ich dahter 1. kann ich im Mietvertrag schreiben Vermieter Sauna und Swimmingpool jedoch für sämtliche Reparaturen und Aufwendungen kommt der Mieter diesbezüglich auf oder soll ich einfach schreiben 2.der Swimmingpool und die Sauna werden funktionstüchtig übergeben und sollen zu Ende der Mietzeit ebenso zurückgegeben werden oder gibt es noch einen einfacheren Weg?