Pauschalreise: Folgen des Rückflugausfalls
vom 14.5.2010
50 €
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Guten Tag, folgender Sachverhalt ist zu bearbeiten: B hatte bei dem Reiseveranstalter A eine Pauschalreise gebucht. Am Morgen des Geplanten Rückflugs, am 16.4., erfuhr B, dass sein Rückflug auf Grund des behördlichen Flugverbots (Vulkanasche) gestrichen ist, und kündigte sofort gegenüber A. B forderte A mehrmals auf, einen sofortigen Rücktransport zu organisieren, und wies A darauf hin, dass B erhebliche Schäden entstünden, wenn er nicht zeitnah zurücktansportiert würde.