Aufteilung der bescheinigten Denkmal AFA nach §7 auf die WEG-Wie?
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Kauf einer denkmalgeschützen Immobilie wurde die Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalfplege zur steuerlichen Absetzbarkeit der Sanierungskosten nach §7 (Denkmal AFA) erstellt und an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übersandt. Für die Wirtschaftlichkeit des Objektes ist es für die Eigentümer entscheidend, wie hoch dieser Sanierkostenanteil aufgrund der steuerlichen Abseztbarkeit ausfällt. Nun stellt sich die Frage wie dieser für das Objekt bescheinigte Sanierungsanteil auf die einzelnen Eigentümer aufgreteilt werden kann.