Mitspracherecht des Untermieters bei Wechsel des Hauptmieters?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Situation: 2 Personen wohnen in einer Mietwohnung, einer als Hauptmieter, der andere hat ein Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter. ... Der Hauptmieter kündigt gleichzeitig dem Vermieter und dem Untermieter mit einer Frist von 3 Monaten (letzterem unter Angabe der Kündigung des Hauptmietverhältnisses als Grund).