Kündigung ausgeschlossen?
vom 16.1.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Nach Gesprächen mit meinem Chef haben wir diese Kündigung einvernehmlich wieder aufgehoben und eine Zusatzvereinbarung getroffen: Hiernach habe ich eine sofortige Sonderzahlung über T€10 erhalten und mich im Gegenzug verpflichtet, das Arbeitsverhältnis in den nächsten 2 Jahren (Zeitablauf 1.4.2010) nicht zu kündigen - ansonsten muss diese Sonderzahlung per sofort in einer Summe zurückgezahlt werden. ... Ich würde nun gern den Arbeitgeber wechseln (Kündigung zum 31.3.2009), muss ich die Summe dann zurückzahlen?