Renovierung beim Auszug? - sind die Klauseln unwirksam?
vom 31.1.2007
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen entsprechend obiger Nr. 2 nicht fällig, weil die Renovierungsfristen angelaufen, aber nicht abgelaufen sind, so gilt folgendes: Der Mieter zahlt an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß obiger Nr.3. ... (dieser Absatz ist in keiner persönlichen Absprache erfolgt, sondern wurde automatisch von der Hausverwaltung aufgesetzt) Meine konkreten Fragen sind: - sind die Klauseln unwirksam durch die neue Gesetzgebung?