Beförderungserschleichung §265a StGB
vom 7.1.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Hallo, mein Freund ist innerhalb von zwei Monaten zweimal beim Benutzen der Strassenbahn kontrolliert worden, ohne einen gültigen Fahrausweis vorlegen zu können. Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde jeweils umgehend bezahlt. Letzte Woche erhielt er ein Schreiben der Polizei "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter", in dem im vorgeworfen wird, folgende Straftat begangen zu haben: Beförderungserschleichung §265a StGB in zwei Fällen.