Renovierung bei Auszug - Forderung der Vermieterin rechtens?
vom 27.7.2010
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. ... Die Wohnung wird fachgerecht renoviert und schadenfrei an den Mieter übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung ebenfalls fachgerecht renoviert und schadenfrei an den Vermieter zurückzugeben. [...] 8.