Sehr geehrte Fragestellerin,
die Frage der Tierhaltung ist im Mietrecht umstritten und grundsätzlich vom Einzelfall abhängig.
Die Formulierung in Ihrem Mietvertrag wird so auszulegen sein, dass die Vermieterin grundsätzlich die Katzenhaltung verbieten will, Ihnen jedoch (bei Mietvertragsbeginn) nicht zumuten wollte, Ihre beiden damals vorhandenen Lieblinge abzugeben. Es handelt sich also um eine Art Verbot mit Härtefallregelung.
Somit ist grundsätzlich die Katzenhaltung für Sie mietvertraglich nicht erlaubt (über die beiden anfangs vorhandenen Katzen hinaus).
Ein Vermieter handelt allerdings rechtsmißbräuchlich, wenn er in einem Haus mit mehreren Mietparteien der einen Mietpartei etwas verbietet, was er der anderen erlaubt. Insofern könnten Sie möglicherweise die Zustimmung zur gleichen Anzahl Katzen verlangen wie von den Nachbarn gehalten werden.
Die Tatsache, dass die Vermieterin selbst zwei Stallkatzen hält, hilft Ihnen nicht unbedingt weiter, denn das Verbot der Katzenhaltung in der Wohnung hat nicht mit einer Belästigung anderer zu tun (bei Hauskatzen sowieso nicht) sondern vorrangig damit, dass manche Vermieter glauben, durch Katzen würde die Wohnung Schaden nehmen (Kratzspuren an Wänden und Türen, Urinflecken auf dem Teppich etc.).
Ich empfehle Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen und die Gründe für ihre Ablehnung herauszufinden. Wenn Sie darlegen können, dass der Wohnung keine Gefahr droht, dann läßt sich der Widerstand vielleicht aufweichen.
Da derartige Dinge sehr stark vom Ermessen abhängig sind, können Sie nicht vorhersehen, wie ein Gericht darüber entscheiden würde. Deshalb sollten Sie eine gerichtliche Konfrontation möglichst vermeiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Hallo,
verstehe ich das richtig das die Vermieter eine Gleichberechtigung unter allen Mietern herstellen muß? Also entweder wir dürfen eine weitere Katze halten oder die Nachbarn müssen ihre abgeben?
Ich kann meinem Vermieter also schriftlich ein Ultimatum setzen damit die Sache geklärt wird?
Mal eine generelle Frage, dürfen die Vermieter denn Katzenhaltung gänzlich verbieten? Sind nicht 2 Katzen erlaubt (bzw. allg. üblich)?
Freundliche Grüße..
Sehr geehrte Fragestellerin,
so knallhart werden Sie das nicht durchsetzen können (er zwei Katzen - wir zwei Katzen oder er keine Katze und wir keine Katze). Die Einordnung eines Verhaltens als rechtsmissbräuchlich ist etwas schwieriger (man kann auch sagen schwammiger).
Es wird deshalb darauf ankommen, aus welchem Grund der Vermieter dies bei den verschiedenen Mietparteien unterschiedlich handhabt.
Grundsätzlich darf der Vermieter die Haltung von Hunden, Katzen etc. verbieten. Lediglich die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster etc. im Käfig) kann nicht untersagt werden, da dies sozialüblich ist und da von Tieren im Käfig keine Gefahr oder Belästigung ausgeht. Bei Vögeln wird es schwieriger, sofern sie Lärm machen. Katzen zählen mietrechtlich nicht mehr zu den "Kleintieren", so dass der Vermieter grundsätzlich entscheiden darf, ob er die Haltung erlaubt.
Im Hinblick auf das zukünftige Mietverhältnis rate ich Ihnen vorläufig von einem Schreiben ab und empfehle das Gespräch mit dem Vermieter.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin