Garagenbauten mit anderer Nutzung auf Grenze Niedersachsen
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wenn er aber nur an unsere Grenze zu unserer Terrasse hin baut mit 3m Abstand zum Nachbarn, überschreitet er sie nicht. ... Wenn die Garage nun direkt an unserem Garten und Terrasse steht, würde das unerträglich, zumal er dann sicher den Verbindungsweg an unserer Westseite zu seinem Werkraum im Norden nutzt.