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Mietminderung Terasse und Garten Baustelle

1. November 2017 09:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich eine Mietminderung ansetzen, da meine Terrasse und Garten aufgrund von Bauarbeiten nicht nutzbar sind?

Ja, Sie haben ein Recht auf Mietminderung. Die Höhe variiert je nach Jahreszeit. Im Winter können Sie etwa 5% für die Terrasse und weitere 5% für den Garten ansetzen.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben eine Erdgeschosswohnung mit Terasse und Garten.
Terasse wurde gerade komplett entfernt wegen Ausbesserungsarbeiten. Der Garten ist wergen dem Bauschutt und der ausgerabenen Erde komplett nicht nutzbar.

Uns wurde ein Nutzungsrecht im Mietvertrag zugespochen.

Der Vermieter hat lediglich ein Sondernutzungsrecht für den Garten (ist also nicht Eigentümer)

Diei Bauarbeiten werden 2-3 Monate andauern.

Kann und wenn, in welcher Höhe Mietminderung ansetzen?

Ich würde gerne die Mietminderung am Ende der Bauarbeiten für den entsprechenden Zeitraum abziehen

1. November 2017 | 11:00

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wurde Ihnen eine Terasse mitvermietet, so macht diese grundsätzlich auch wegen der Quadratmeteranzahl einen Teil der Mietzinszahlung aus. Ist diese nunmehr wegen Bauarbeiten, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht nutzbar, so haben Sie als Mieter ein Mietminderungsrecht.
Handelt es sich um eine reine Sommerterrasse (also nicht überdacht, etc.) so ist die Mietminderungsquote im Winter geringer anzusetzen. Während die Quote im Sommer varriert zwischen 10-15%, so ist diese im Winter wohl eher bei 5% anzusetzen.

Hier kommt hinzu, dass der Garten auch nicht nutzbar ist, da dort Bauschutt gelagert wird, usw.
Ich würde hierfür weitere 5% Mietminderungsquote ansetzen, da es sich um die Wintermonate handelt.

Insofern sollten Sie dem Vermieter die Mängel/ Mietminderung in Höhe von 10% anzeigen und mitteilen, dass Sie sich die Geltendmachung am Ende der Bauarbeiten vorbehalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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