Guten Tag, mein Mann und ich haben zwei leibliche Kinder, mein Mann hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung. Die Vaterschaft ist zwar noch nicht gerichtlich festgestellt, kann aber jederzeit nachgeholt werden, weil ein Vaterschaftstest positiv vorliegt. Ich beziehe mich im Folgenden auf den Fall, dass die Vaterschaft zum Zeitpunkt meines Todes gerichtlch festgestellt wird.