Guten Tag.Habe rückwirkend bis ins Jahr 2001 diese Woche Beitragsbescheide der Handelskammer bekommen.Die absolute Dreistigkeit geht allerdings noch vom Gesetzesgeber aus,gegen den sich selbst angeblich die Handelskammer gewährt hat,da mit einer Klagewelle gerechnet werden muß oder die Gewerbebetriebe sich gleich ihrem Schicksal ergeben sollen.Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens wurde am 05.11.2004 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen.Ich habe nun nur noch 4 Wochen Zeit nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.Mir kann von der Handelskammer nicht einmal garantiert werden,meine Anfrage innerhalb von 4 Wochen zu bearbeiten,so daß ich dann unwiderruflich den Beitragsbescheid anerkennen muß,wenn keine Klage in diesem Zeitraum eingereicht wird !!!!! Ich frage mich,ist das alles ein verspäteter Aprilscherz oder Wirklichkeit ???? Zur Klageniederschrift müßte ich beispielsweise noch 150km fahren.Jetzt zu meiner direkten Frage: Ich bin Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister und habe die letzten Jahre eh nicht mehr als 5000Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet und könnte dies natürlich auch beweisen und wäre somit von jeglicher Zahlung befreit.Was ist aber nun wenn meine Frage innerhalb von 4 Wochen nicht bearbeitet und beantwortet werden kann und ich keine Klage eingereicht habe ???