zudem er bei nachfragen, immer wieder betonte, dass die arbeiten in ordnung seien. hätten mängel zu dem zeit der arbeiten bestanden oder im zeitraum der 5 wochen, hätte jeder zeit nachgeabreitet werden können.am 4.6.08 wurde uns per fax eine letzte nachfrist bis 6.6.eingeräumt unsere leistungen fertig zu stellen. wir erwiderten am 11.6. per fax, dass auf grund unserer momentanen auslastung die 28.KW(2te Juli woche) für arbeiten an obigen bauwerk vorbehalten haben,wenn die bedingungen wie in unserer behinderungsanzeige erwähnt und nachtrag aus unserem schreiben vom 29.5. erfüllt würden.da auf unser schreiben keine reaktion kam, sendeten wir am 23.6. ein weiters fax mit behinderungsanzeige und letzte frist bis 01.7.08, all unsere fragen punkt für punkt zu beantworten. die reaktion kam per fax am 25.6. mit der entziehung gemäß §4Nr.7 in Verbindung mit §8Nr.3 VOB/B des Gesamtauftrages.Entsprechend §8Nr.3Abs.2Satz1VOB/B werden die nicht vonb uns ausgeführten leistungen durch drittfirma fertig gestellt. Folgende Fragen dazu: 1. ist es rechtlich zulässig per fax den auftrag zu entziehen. 2. kann der bauleiter plötzlich mängel monieren , die er mündlich während unserer arbeiten und danach als ok betrachtet, in einem zeitraum von 5 wochen, in der die einzelnen treppenhäuser fertig gestellt wurden zug um zug. 3. der bauleiter hat immer wieder unsere behinderungsanzeigen ignoriert und mit gegenmassnahmen wie zbsp. 2.000,00 einbehalt reagiert, bei den AZ's-einmal mit einem schriftlichen hinweis von ihm (" abzug wegen mängeln und ständiger nerverei"). dies war aber schon im März 2008. es gab niemals mängel - auch nicht zu diesem zeitpunkt, sonst hätte der bauherr auf beseitgung gedrängt und ein reinigen und einlassen der geschliffenen flächen niemals zugelassen. 4. müssen wir jetzt sofort eine schlußrechnung verfassen. 5. kann widerspruch gegen die entziehung eingeleitet werden. 6. können wir einen mindermengenzuschlag und mehrkosten wegen 1 jahr längerer bauzeit anfahren usw.